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Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund haben unter dem Titel "Wir können handeln..." ein Programm zur Prävention von Vernachlässigung und Gewalt gegen Kinder vorgestellt.

Darin wird u.a. gefordert, die Leistungen von Hebammen und Geburtsvorbereiterinnen als Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen festzuschreiben, die im gesamten ersten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden können.

Ausführlichere Informationen zum Präventionsprogramm der beiden Verbände liefert ein Artikel der Frankfurter Rundschau, der im folgenden als PDF-Datei zur Verfügung steht.
Download FRartikelgeburtsvorbereiterinnen