GfG-Mütterpflegerin®
![Zeichnung einer Frau und ihres Babys, die zusammen auf einer Couch liegen und sich ausruhen. Eine GfG-Mütterpflegerin® hat der Mutter eine frische Kanne Tee auf den Couchtisch gestellt.](https://gfg-bv.de/wp-content/uploads/2023/06/GfG_muepf_2-951x1024.webp)
GfG-Mütterpflegerin®
Stärkung für Mütter und die ganze Familie
Wenn Frauen schwanger sind, werden sie so oft gefragt, wie es ihnen geht.
Ist das Baby dann geboren, beginnt eine neue und aufregende Zeit. Ein kleiner Mensch braucht Aufmerksamkeit und Zuwendung. Das Baby steht im Mittelpunkt und das ist gut und wichtig.
Aber was ist mit den Gefühlen und Bedürfnissen der Mutter? Häufig sind Frauen dann mutterseelenallein und müssen sehen, wie sie mit den neuen Anforderungen zurechtkommen.
Zeit für Ruhe und Erholung und dafür, das Baby zu bestaunen, bleibt selten.
Eine Mütterpflegerin bringt Ruhe in die turbulente Anfangszeit oder auch später, falls eine Erkrankung der Mutter die Welt aus den Fugen geraten lässt. Sie hat ein offenes Ohr, wenn Fragen oder Unsicherheiten auftauchen und stärkt die Mutter und damit die ganze Familie durch Entlastung bei der Alltagsorganisation, Struktur, Sicherheit, Bestärkung und eine warme Mahlzeit.
Wir sind überzeugt, dass durch diese Art von Begleitung viele Wochenbettprobleme gar nicht erst entstehen.
> Wichtiger Hinweis:
Die GfG bietet im Moment keine eigene Weiterbildung zur Mütterpflegerin an, da wir uns aufgrund notwendig gewordener Einsparungen und zusammen mit den Ausbilderinnen für GfG-Mütterpflege, im Sinne der Entlastung entschieden haben, die Weiterbildung auszugliedern.
Für dich bedeutet das:
Die Organisation und Umsetzung der Weiterbildung geht ab sofort in die Hände der von unseren Ausbilderinnen der GfG gegründeten Mütterpflegeschule Deutschland über.
Dabei bleibt die gewohnte Qualität der fachlichen Inhalte durch die berufserfahrenen Ausbilderinnen, der Präsenzunterricht in kleinen Gruppen, sowie die Haltung und der Werte der GfG-Mütterpflege erhalten.
Die Ausbilderinnen der Mütterpflegeschule waren alle über viele Jahre für die GfG tätig und sind dort ausgebildet worden. Die Mütterpflegeschule orientiert sich an den Qualitätsstandards des Berufsverbandes MDEV Mütterpflege Deutschland e.V. Die zurzeit laufenden Weiterbildungen werden noch in der Organisation der GfG zu Ende geführt und die Teilnehmerinnen bekommen auch das GfG-Zertifikat.
Die Mütterpflegeschule und die GfG gehen in eine Schwesternschaft über, da uns weiterhin die gleichen Wurzeln und Werte in Bezug auf Frauengesundheit und Familienbildung verbinden.
Die Mütterpflegeschule selbst ist aktives GfG-Vereinsmitglied und bietet Fortbildungen auf GfG-Tagungen und fachliche kollegiale Beratung für die GfG-Mitgliedsfrauen an. Eine GfG-Mitgliedschaft bringt für dich u.a. den Vorteil einer kostengünstigen Berufshaftpflicht und kostenlosen kollegialen Beratung.
Die Weiterbildungen finden nach wie vor
in Berlin, Hamburg, Mainz und München statt.
Für alle Informationen und deine Anmeldung zur neuen Weiterbildung wende dich bitte direkt an die Mütterpflegeschule Deutschland!
Häufig gestellte Fragen
zur Weiterbildung GfG-Mütterpflegerin®
Was sind die Teilnahmevoraussetzungen für die Weiterbildung zur GfG-Mütterpflegerin®?
-
Mindestalter 28 Jahre
-
Erfahrung mindestens einer eigenen Geburt
-
Bereitschaft und in der Lage sein, eigene Erfahrungen zu reflektieren und eigene Überzeugungen zurückzustellen
-
im Rahmen der Leibarbeit bereit sein, zu berühren und sich berühren zu lassen
-
Zuverlässigkeit in der Arbeitsorganisation gewährleisten können
-
sich ohne Berührungsängste und Werturteile auf andere Menschen einlassen können
Welche Themen umfasst die Weiterbildung zur GfG-Mütterpflegerin® und welcher Umfang ist vorgesehen?
152 Unterrichtseinheiten, verteilt auf einen Orientierungstag, 7 Wochenenden (inkl. Praxisreflexion) und ein 4-tägiges Blockseminar mit Übernachtung.
Die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse in den Bereichen:
- Schwangerschaft, Geburt und Rückbildungsprozesse
- Gesprächsführung
- Familiendynamik
- Stillen
- Säuglingspflege
- Salutogenese
- Stressbewältigungsstrategien
Welche Leistungsnachweise muss ich während der Weiterbildung erbringen?
- dokumentierter Mütterpflegeeinsatz
- Erarbeitung des medizinischen Grundwissens anhand eines medizinischen Fragebogens
- Referat
- Hospitation (z.B. bei einer Wochenbetthebamme, Schreibabyambulanz, Wochenbettstation, Neonatologie oder Kurs)
- Nachweis Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder sowie für Erwachsene (max. 2 Jahre alt)
- Belehrung nach §43 IfSG zum ordnungsgemäßen Umgang mit Lebensmitteln (max. 2 Jahre alt)
- eigenständiges Literaturstudium
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhältst Du das Zertifikat GfG-Mütterpflegerin®
Es besteht Fortbildungspflicht.
Was kostet die Weiterbildung zur GfG-Mütterpflegerin®?
2.660,00 € GfG-Mitglieder / 2.960,00 € Nicht-Mitglieder
Die Teilnahmegebühr für den Orientierungstag (100,00€) wird angerechnet.
+ anteilige Kosten für den Seminarraum (variieren je nach Standort)
+ Unterkunft und Verpflegung im Blockseminar (variiert je nach Standort)
+ ggf. Kosten für Hospitationen bei Kursleiterinnen, Hebammen etc.
Monatliche Ratenzahlung ohne Aufpreis (individuelle Absprachen möglich) Bei kompletter Zahlung der Seminargebühren vor Beginn der Weiterbildung gewähren wir 3% Skonto.
Wer bezahlt die Mütterpflegerin?
Die Mütterpflegerin kann entweder von den Familien privat finanziert werden oder ihre Tätigkeit im Rahmen der Haushaltshilfe mit den Krankenkassen abrechnen.
Muss ich gut kochen können, um Mütterpflegerin zu werden?
Du musst keine Sterneköchin sein, aber in der Lage sein, einfache Lieblingsgerichte der Frauen zubereiten zu können.
Muss ich als Mütterpflegerin putzen?
Mütterpflegerinnen sind nicht für die Grundreinigungen zuständig, sorgen aber für den Level an Sauberkeit und Ordnung, mit dem die Frau sich wohl fühlt und mit dem sie entspannen kann.
Begleite ich als Mütterpflegerin die Frauen auch unter der Geburt?
Nein, für die Begleitung durch die Geburt qualifiziert unsere Weiterbildung zur GfG-Doula®.
Kann ich als Mütterpflegerin Stillberatungen und / oder Rückbildungsübungen anleiten?
Nein, für Hilfe und Unterstützung beim Stillen qualifiziert unsere Weiterbildung zur GfG-Stillbegleiterin.
Für GfG-Rückbildung/Neufindung® kannst du dich in der Weiterbildung GfG-Familienbegleitung® qualifizieren.
Viele weitere Infos, sowie Erfahrungsberichte von Müttern und Mütterpflegerinnen findest Du in unserem Verbands-Magazin GfG-info 1/2020. Hier geht es zum kostenfreien Download!
Richtlinien für GfG-Mütterpflegerinnen®
Rollenverständnis, Verantwortung
Die GfG-Mütterpflegerin® …
- wird von der Schwangeren/ Wöchnerin (nachfolgend Frau genannt) beauftragt und ist ausschließlich ihr gegenüber verpflichtet.
- fördert die Selbstwirksamkeit der Frau, die sie begleitet und unterstützt so das Wohlergehen und die Gesundheit der Frau und ihrer Familie.
- bietet „Hilfe zur Selbsthilfe“ an. Sie macht sich dabei nicht unentbehrlich, sondern verhilft der Frau bestmöglich wieder in ihre eigene Kraft zu kommen.
- wahrt die Privatsphäre der Frau und behandelt alle Informationen sorgsam und streng vertraulich. Allein zum Zweck der Supervision / kollegialer Beratung darf sie in anonymisierter Form über Einsätze berichten.
- hat keine beratende Funktion in medizinischen Belangen, übt weder eine medizinische noch eine therapeutische Funktion aus und greift nicht in medizinische und therapeutische Belange ein.
- berät in ihrem Fachbereich nie ohne aktive Aufforderung der Frau.
- verpflichtet sich, sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bzw. Gewalt in der Familie von professionellen Stellen zu dem weiteren Vorgehen beraten zu lassen.
- ist sich ihrer persönlichen Grenzen und der Grenzen ihrer Tätigkeit als GfG-Mütterpflegerin® bewusst, macht keine Heilsversprechen und vermittelt der Frau, wenn nötig, Adressen von Hilfsangeboten.
- ist diskret, zurückhaltend und achtet die Regeln der wertschätzenden Kommunikation.
- hat persönliche Erfahrungen reflektiert und kann diese zurückstellen. Sie geht wertfrei und tolerant mit der Familie um.
- achtet die Arbeit der Hebammen und ihrer Kolleginnen und strebt eine gute
Kommunikationsbasis zwischen allen Beteiligten an. - verpflichtet sich, sich gemäß den Bestimmungen der GfG zu rezertifizieren, um die Qualität ihrer Arbeit zu sichern.
- trägt dazu bei, die Tätigkeit einer GfG-Mütterpflegerin® bekannt zu machen.
vertritt die Richtlinien einer GfG-Mütterpflegerin® nach außen.
Organisation der Arbeit
Die GfG bereitet die GfG-Mütterpflegerin® vorrangig auf eine Selbständigkeit vor.
- Die GfG-Mütterpflegerin® schließt mit der Frau einen Vertrag ab, in dem Stundenumfang, Art der Leistung und die Bezahlung geklärt ist.
- Sie besitzt eine IK-Nummer, Berufshaftpflichtversicherung und ist bei der BGW registriert.
- Sie rechnet entweder privat oder mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
- Die GfG-Mütterpflegerin® dokumentiert ihre Einsätze und führt Leistungsnachweise. Dabei beachtet sie die notwendigen datenschutzrechtlichen Aspekte.
Diese Richtlinien sind für jede GfG-Mütterpflegerin® und für alle Teilnehmerinnen der Weiterbildung zur GfG-Mütterpflegerin® verbindlich.
Stand: 11.06.2024
Weiterbildungstermine GfG-Mütterpflegerin®
Orientierungstage
Aktuell gibt es leider keine Orientierungstage.
Weiterbildungen
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